Die drei Grundarten der Haushaltsreinigung sind die Sicht-, die Unterhalts- und die Grundreinigung: Sie werden in festgelegten Zeitabständen periodisch durchgeführt. Welche Arbeiten notwendig sind, hängt von der Einrichtung der Räume, ihrer Nutzung und den Ansprüchen, gegebenenfalls auch von gesetzlichen Hygienevorschriften ab.

  • Die Sichtreinigung beseitigt nur Schmutz, der direkt sichtbar ist. Hierzu zählt das Aufräumen, das Leeren der Papierkörbe, das Lüften und das Entfernen grober, sichtbarer Verschmutzungen.
  • Die Unterhaltsreinigung fällt in der Regel täglich oder wöchentlich an. Sie erhält den gewünschten oder geforderten Zustand des Haushalts. Typische Arbeiten sind Staubwischen, Staubsaugen, Fußboden wischen, Nassreinigung der Sanitärobjekte und Abfallbeseitigung.
  • Die Grundreinigung (umgangssprachlich auch Frühjahrsputz genannt) wird im Privathaushalt ein- bis zweimal jährlich, in Großhaushalten auch öfter durchgeführt. Sie umfasst alle Arbeiten der Unterhaltsreinigung und zusätzlich die intensive Pflege der Räume und der Einrichtung. Dazu gehört zum Beispiel das Waschen der Gardinen, Fensterputzen, das Reinigen von Heizkörpern, Türen, Wandfliesen und Schränken, das Pflegen von Polstermöbeln und anderen textilen Flächen.